Die Aufwendungen für Unterstützung, Pflege und Betreuung zu Hause werden den Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen, erstattet, sofern sie nicht bereits durch eine Versicherung abgedeckt sind.
Auch Rentnerinnen und Rentner der AHV und IV, die keine Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Rückerstattung von Krankheits- und Behinderungskosten beantragen, sofern die Ausgaben ihre Einnahmen übersteigen.
Anträge sind bei den entsprechenden Ergänzungsleistungsstellen einzureichen, die normalerweise bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons zu finden sind. Weitere Informationen sind unter www.ahv-iv.ch verfügbar.