Hier stehen einige der häufigsten Fragen.

Die Psychosoziale kann von jedem angefordert werden. Sie können sich selbst anmelden. Wir bekommen ebenso Anmeldungen von Spitälern, Ärzten, Therapeuten, Beiständen, ect.
Unsere Einsatzzeiten sind Montag- Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr. Wir haben keinen Pikettdienst und sind keine Notfallversorgung. Sehr gerne erarbeiten wir mit Ihnen einen Krisen-Notfallplan.
Unsere Dienstleistungen an Pflege und Betreuung( KLV 7.a-c) sind über die Grundversicherung gedeckt. Mit einer ärztlichen Verordnung die wir bei Ihrem Psychiater einholen und an die Krankenkasse weiterleiten. Diese erhält von uns monatlich eine detaillierte Rechnung. Unter Berücksichtigung der Franchise und Selbstbeteiligung von 10% werden die Kosten übernommen. Sie haben mit den administrativen Arbeiten nichts zu tun. Ausgenommen ist die Patientenbeteiligung.
Die Patientenbeteiligung ist im Kanton Zürich CHF 7.65 und im Kanton Aargau 20 % max. CHF 15.35 unabhängig von der Einsatzdauer am Tag. Diese Rechnung bekommen Sie von uns. Falls Ihnen diese Kosten nicht zahlen können, suchen Sie das Gespräch mit uns, wir helfen gerne bei der Suche nach einer geeigenten Beratungsstelle.
Wir sind ein ambulanter Dienst, haben keine Bereitschaft und keinen Notfalldienst. Sobald die Sicherheit des Klienten nicht mehr gewährleistet werden kann. Wo die Pflege und Betreuung aus menschlichen, so wie auch fachlichen Gründen nicht mehr verantwortlich ist, oder die Hilfeleistung derart intensiv wird, dass Sie unserer Möglichkeiten übersteigt, müssen wir über einen stationären Aufenthalt nachdenken.
Wir arbeiten mit dem Bezugspersonensystem dabei kommt immer gleiche Person zu Ihnen. Sinnvoll ist es manchmal für Ferienabsenzen und Krankheit noch eine weiter Pflegende einzusetzen, das obliegt aber Ihnen.
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und es ist und wichtig zu wissen, ob wir ihre Erwartungen erfüllen und wie wir uns verbessern können. 2 mal im Jahr führen wir eine telefonische Umfrage durch und Sie können sich natürlich gerne telefonisch oder per email an uns wenden. Telefon: 044 592 52 00 email: info@psychosoziale-spitex.ch
Wir beschäftigen sehr gut qualifizierte Fachleute mit einer ganzen Reihe unterschiedlicher Abschlüsse - von Pflegehelferinnen SRK bis zu diplomierten Pflegefachleuten HF, zum Teil mit Zusatzausbildungen in verschiedenen Richtungen.
Die Psychosoziale Spitex ist für alle Einwohner der Kantone Aargau und Zürich verfügbar. Am besten rufen Sie uns an und wir können Ihnen direkt Bescheid geben, ob wir Kapazität haben.
Die Aufwendungen für Unterstützung, Pflege und Betreuung zu Hause werden den Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen, erstattet, sofern sie nicht bereits durch eine Versicherung abgedeckt sind. Auch Rentnerinnen und Rentner der AHV und IV, die keine Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Rückerstattung von Krankheits- und Behinderungskosten beantragen, sofern die Ausgaben ihre Einnahmen übersteigen. Anträge sind bei den entsprechenden Ergänzungsleistungsstellen einzureichen, die normalerweise bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse des Wohnkantons zu finden sind. Weitere Informationen sind unter www.ahv-iv.ch verfügbar.
Eine Hilflosenentschädigung erhalten Menschen jeden Alters, die in leichtem, mittlerem oder schwerem Grad hilflos sind. Als hilflos gilt, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Sich-Setzen, Essen, Körperpflege etc. Hilfe benötigt. Die Hilflosenentschädigung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen entrichtet. Die Anträge für Hilflosenentschädigung sind der IV-Stelle des Wohnsitzkantons zuzustellen. Die Antragsformulare können auf www.ahv-iv.ch heruntergeladen werden: -Für BezügerInnen von Altersrente oder Ergänzungsleistungen der AHV -Für Betroffene im erwerbsfähigen Alter
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