Das kompetente Team der Psychosozialen Spitex ist dazu da, Sie in Ihrem Alltag zu unterstützen. Wir helfen Ihnen wieder zurecht zu kommen, Verantwortung zu übernehmen und Ihr Selbstvertrauen zu stärken.
Unsere Tarife entsprechen den kantonalen Vorgaben und richten sich nach der Krankenpfleg – Leistungsverordnung KLV.
Pflegerische Leistungen müssen ärztlich verordnet werden und werden von der Krankenenkasse (Grundversicherung) abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt übernommen
Abklärung und Beratung CHF 76.90/h
Behandlungspflege CHF 63.00/h
Grundpflege einfach/stabil CHF 52.60/h
Patientenbeteiligung:
Im Kanton Zürich: CHF 7.65 pro Tag.
Im Kanton Aargau: 20 % der Pflegeleistungen, maximal CHF 15.35 pro Tag.
Die Patientenbeteiligung entfällt bei:
Die Restkosten werden von den Gemeinden übernommen.
Wir verrechnen unsere Leistungen direkt mit der Krankenkasse und den Gemeinden (Restkosten, Differenz zu den Vollkosten), so dass Sie nur die Rechnung für den Selbstbehalt bekommen.
Absagen, Versäumnis:
Das Verschieben oder Absagen von Dienstleistungen muss frühzeitig bekannt gegeben werden, das heisst mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz während der Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr – 16:30 Uhr) .
Einsätze am Montagmorgen müssen bis Freitagmittag abgesagt oder verschoben werden.
Nicht stattgefundene Einsätze werden im Rahmen der geplanten Zeit der Klientin und dem Klienten in Rechnung gestellt, wenn die Absage
kurzfristiger als oben erwähnt erfolgt,
Bei notfallmässigem Spitaleintritt oder im Todesfall erfolgt keine Verrechnung.
Diese Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen, doch gegebenenfalls durch eine
entsprechende Zusatzversicherung vergütet. Falls Sie keine entsprechende Zusatzversicherung haben, sind diese
Leistungen selbst zu bezahlen.
Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Viertelstunde.
Tarife für pflegerische Leistungen (KLV-Tarife)
zu Lasten der Auftraggeberin
Für diese Leistungen konnten keine Kostengutsprache bei der Versicherung erwirkt werden bzw. gibt es keine ärztliche Verordnung. Diese sind von der Auftraggeberin selbst zu
bezahlen.
Bedarfsaklärung und Beratung: 120.-CHF
Behandlungspflege: 105.-CHF
Grundpflege: 90.-CHF
Fahrspesen für Fahrten: 1.-/km CHF
Entlastungsdienst für Angehörige, Betreuung :
wird vom Klienten selbst bezahlt. Tarif pauschal
2 Stunden 150.-CHF
4 Stunden 300.-CHF
8 Stunden 550.-CHF
Wegpauschale pro Einsatz 20.-CHF