Kosten der psychosozialen Spitex

Das kompetente Team der Psychosozialen Spitex ist dazu da, Sie in Ihrem Alltag zu unterstützen. Wir helfen Ihnen wieder zurecht zu kommen, Verantwortung zu übernehmen und Ihr Selbstvertrauen zu stärken.

Pflegeleistungen KLV

Unsere Tarife entsprechen den kantonalen Vorgaben und richten sich nach der Krankenpfleg – Leistungsverordnung KLV.

Pflegerische Leistungen müssen ärztlich verordnet werden und werden von der Krankenenkasse (Grundversicherung) abzüglich Franchise und 10 % Selbstbehalt übernommen

Abklärung und Beratung CHF 76.90/h
Behandlungspflege CHF 63.00/h
Grundpflege einfach/stabil CHF 52.60/h

Patientenbeteiligung:

Im Kanton Zürich: CHF 7.65 pro Tag.

Im Kanton Aargau: 20 % der Pflegeleistungen, maximal CHF 15.35 pro Tag.

Die Patientenbeteiligung entfällt bei:

  • Kinder und Jugendliche von 0 – 18 Jahren sind von der Kostenbeteiligung befreit.
  • wenn die Spitex-Leistungen durch die IV, UV oder MV finanziert werden.
  • Leistungen der Akut- und Übergangspflege darf ebenfalls keine Patientenbeteiligung verrechnet werden.

Die Restkosten werden von den Gemeinden übernommen.

Wir verrechnen unsere Leistungen direkt mit der Krankenkasse und den Gemeinden (Restkosten, Differenz zu den Vollkosten), so dass Sie nur die Rechnung für den Selbstbehalt bekommen.

Absagen, Versäumnis:

Das Verschieben oder Absagen von Dienstleistungen muss frühzeitig bekannt gegeben werden, das heisst mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Einsatz während der Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr – 16:30 Uhr) .
Einsätze am Montagmorgen müssen bis Freitagmittag abgesagt oder verschoben werden.

Nicht stattgefundene Einsätze werden im Rahmen der geplanten Zeit der Klientin und dem Klienten in Rechnung gestellt, wenn die Absage
kurzfristiger als oben erwähnt erfolgt,

  •  die Spitex-Mitarbeitenden am Einsatz gehindert werden,
  • niemand zu Hause ist, die Türe nicht geöffnet wird oder
  • die Spitex-Mitarbeitenden weggeschickt werden.

Bei notfallmässigem Spitaleintritt oder im Todesfall erfolgt keine Verrechnung.

Zusatzleistungen nicht KLV-Leistungen

Diese Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen, doch gegebenenfalls durch eine
entsprechende Zusatzversicherung vergütet. Falls Sie keine entsprechende Zusatzversicherung haben, sind diese
Leistungen selbst zu bezahlen.
Die kleinste Verrechnungseinheit ist eine Viertelstunde.

Tarife für pflegerische Leistungen (KLV-Tarife)

zu Lasten der Auftraggeberin
Für diese Leistungen konnten keine Kostengutsprache bei der Versicherung erwirkt werden bzw. gibt es keine ärztliche Verordnung. Diese sind von der Auftraggeberin selbst zu
bezahlen.

Bedarfsaklärung und Beratung:  120.-CHF

Behandlungspflege:                        105.-CHF

Grundpflege:                                     90.-CHF

Fahrspesen für Fahrten:           1.-/km CHF

 

Entlastungsdienst für Angehörige, Betreuung :

wird vom Klienten selbst bezahlt. Tarif pauschal

2 Stunden                       150.-CHF

4 Stunden                      300.-CHF

8 Stunden                     550.-CHF

Wegpauschale pro Einsatz  20.-CHF

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