Anmeldung

Sie überlegen, ob unsere Unterstützung für Sie passt? Melden Sie sich einfach. Sie brauchen dafür keine Diagnose, keine Überweisung und keine Vorbereitung. Ein Anruf genügt, alles Weitere klären wir gemeinsam.

So melden Sie sich an

Vier Wege, alle gleichwertig. Nehmen Sie den, der Ihnen am leichtesten fällt.

Anrufen+41 44 592 52 00, Montag bis Freitag
OnlineÜber die Plattform Opan, jederzeit
Schreibenpsychosoziale-spitex@hin.ch
Jemand für SieAngehörige dürfen sich für Sie melden

Am schnellsten geht die Anmeldung online über Opan. Das ist dieselbe Plattform, über die auch Ärztinnen, Ärzte und Spitäler mit uns arbeiten.

Wenn es jetzt gerade nicht mehr geht

Unsere Anmeldung ist kein Notfallweg. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, und das kann in einer akuten Situation zu lang sein. Wenden Sie sich dann bitte direkt an eine dieser Stellen:

  • Kriseninterventionszentrum Zürich, 044 296 73 10. In Winterthur 052 264 37 00
  • Notfallpsychiatrie und Krisenintervention PDAG Windisch, 056 462 21 11 für den Kanton Aargau. Wenn möglich vorher anrufen
  • Polizei: 117. Wenn Sie sich oder andere in Gefahr sehen
  • Rettungsdienst: 144. Bei Lebensgefahr
Weitere Anlaufstellen
  • Die Dargebotene Hand: 143. Wenn Sie einfach reden möchten, rund um die Uhr, kostenlos und anonym
  • SOS Ärzte, 044 360 44 44. Ärztlicher Notfalldienst
  • Notfall Kinder- und Jugendpsychiatrie PDAG, 056 462 20 10. Rund um die Uhr erreichbar
  • Elternnotruf, 0848 35 45 55. Wenn Sie als Eltern nicht mehr weiterwissen
  • Frauen-Nottelefon, 052 213 61 61. Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 10.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch 13.00 bis 17.00 Uhr. Mehr auf frauennottelefon.ch
  • Forensic Nurses, 0800 09 09 09. Rund um die Uhr. Bei sexueller oder häuslicher Gewalt, für Spurensicherung und Erstversorgung, ohne Polizei und ohne Anzeige
  • Opferhilfe: 142. Beratung, keine Notrufnummer. Bei akuter Gefahr wählen Sie 117 oder 144

Was nach Ihrer Anmeldung passiert

  1. Wir melden uns bei IhnenJemand aus unserem Team ruft Sie zurück. Wir hören zu und klären, ob wir die Richtigen für Sie sind.Innert zwei Arbeitstagen
  2. Erstgespräch bei Ihnen zu HauseWir kommen zu Ihnen, oder wir treffen uns in einem unserer Büros, ganz wie es Ihnen lieber ist. Es gibt keinen Test und keine Prüfung. Wir schauen zusammen, was Sie brauchen.In der Regel innert einer Woche
  3. Verordnung und KostenfrageDamit die Krankenkasse zahlt, braucht es eine ärztliche Verordnung. Wir bereiten sie vor, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt unterschreibt. Sie müssen dafür nichts organisieren.Läuft parallel
  4. Die Begleitung beginntSie bekommen eine feste Bezugsperson. Wie oft und wie lange wir kommen, richtet sich nach Ihren Bedürfnissen, nicht nach einem Schema.Nach Absprache

Was Sie für die Anmeldung bereithalten

Nichts davon muss vollständig sein. Was Sie nicht wissen, klären wir im Gespräch.

  • Name, Adresse und eine Telefonnummer, auf der wir Sie erreichen
  • Krankenkassenkarte
  • Ihre Wohngemeinde, damit wir wissen, welches Team zuständig ist
  • Ein paar Sätze dazu, was gerade schwierig ist

Formulare und Infoblätter

Wenn Sie mögen, können Sie die Formulare schon vor dem Erstgespräch ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen das nicht, wir gehen sie ohnehin in Ruhe mit Ihnen durch. Mit dem Plus sehen Sie, worum es im Dokument geht.

Für Erwachsene

Schweige­pflicht­entbindung, PDF

Erlaubt uns, mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder anderen Beteiligten zu sprechen. Sie bestimmen, wer dazugehört, und können sie jederzeit widerrufen. Zum Unterschreiben.

Pflege­vereinbarung, PDF

Regelt unsere Zusammenarbeit: Absagefristen, Erreichbarkeit, Datenschutz und was Sie bei einer Reklamation tun können. Zum Unterschreiben.

Infoblatt Datenschutz, PDF

Welche Daten wir führen, wer sie sieht, wie lange wir sie aufbewahren und welche Rechte Sie haben. Am besten vor dem Unterschreiben lesen.

Infoblatt Tarife, PDF

Was die Krankenkasse übernimmt, was die Gemeinde trägt und welcher Anteil für Sie bleibt.

Für Kinder und Jugendliche

Schweige­pflicht­entbindung, PDF

Erlaubt uns, mit den Fachpersonen zu sprechen, die an der Behandlung beteiligt sind. Sie bestimmen, wer dazugehört, und können sie jederzeit widerrufen. Zum Unterschreiben.

Behandlungs­vereinbarung, PDF

Hält fest, was Kind, Sorgeberechtigte und wir voneinander erwarten und wie wir mit Krisen umgehen. Unterschreiben Kind und Sorgeberechtigte. Die Ziele füllen wir im Erstgespräch gemeinsam aus.

Infoblatt Datenschutz, PDF

Die ausführliche Fassung für die Sorgeberechtigten: welche Daten wir führen, wer sie sieht und wie lange wir sie aufbewahren.

Infoblatt Datenschutz für Kinder, PDF

Dasselbe mit Bildern und in einfacher Sprache, damit Kinder selbst verstehen, was mit ihren Angaben geschieht.

Infoblatt Tarife, PDF

Was Krankenkasse und Gemeinde übernehmen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen keine Patientenbeteiligung.

So schicken Sie die Formulare zurück

Drei Wege, nehmen Sie den, der Ihnen am einfachsten ist:

  • Beim Erstgespräch mitbringen. Der einfachste Weg, und wir können offene Fragen gleich klären
  • Per Post an Psychosoziale Spitex GmbH, Alte Landstrasse 19, 8955 Oetwil an der Limmat
  • Per Mail an psychosoziale-spitex@hin.ch

Sie können die Formulare auch einfach leer lassen. Nichts davon ist Voraussetzung dafür, dass wir uns bei Ihnen melden.

Für wen wir da sind

Wir begleiten Menschen mit psychischen Belastungen in ihrem Alltag, zu Hause. Nicht in einer Praxis und nicht in einer Klinik.

Da können wir helfen

  • Wenn der Alltag schwerfällt: aufstehen, einkaufen, Termine, Haushalt
  • Bei Depression, Angst, Erschöpfung oder in einer Lebenskrise
  • Nach einem Klinikaufenthalt, wenn der Übergang nach Hause anstrengend ist
  • Bei Rückzug und Einsamkeit
  • Bei Autismus, ADHS und ähnlichen Themen
  • Für Kinder und Jugendliche, gemeinsam mit der Familie
  • Wenn Sie im Kanton Zürich oder Aargau wohnen

Da sind andere besser

  • Wenn Sie akut in Gefahr sind. Dann helfen die Nummern weiter oben sofort
  • Wenn Sie körperliche Pflege brauchen, etwa Verbände oder Medikamente stellen. Das macht die reguläre Spitex
  • Wenn Sie Betreuung rund um die Uhr brauchen
  • Wenn Sie ausserhalb der Kantone Zürich und Aargau wohnen

Was es kostet

Unsere pflegerischen Leistungen laufen über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse. Wir rechnen direkt mit der Kasse und mit Ihrer Gemeinde ab. Sie erhalten also keine Rechnung über den ganzen Betrag, sondern nur über Ihren Anteil.

  • Ihre Franchise und 10 Prozent Selbstbehalt, wie bei jeder anderen Behandlung
  • Dazu eine Patientenbeteiligung: im Kanton Zürich CHF 7.65 pro Einsatztag, im Kanton Aargau 20 Prozent der Pflegeleistungen, höchstens CHF 15.35 pro Tag
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen keine Patientenbeteiligung

Alle Ansätze im Detail stehen auf der Seite Kosten. Wenn Sie sich Sorgen um die Finanzierung machen, sagen Sie es im Erstgespräch. Wir kennen die Wege und suchen mit Ihnen eine Lösung.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Verordnung von meiner Ärztin, bevor ich mich melde?

Nein. Für die Anmeldung und das Erstgespräch brauchen Sie nichts. Erst damit die Krankenkasse zahlt, ist eine ärztliche Verordnung nötig. Die bereiten wir vor und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt unterschreibt sie. Wenn Sie derzeit niemanden haben, helfen wir bei der Suche.

Kann ich mich für jemand anderen anmelden?

Ja, das kommt oft vor. Angehörige, Freundinnen, Freunde oder Nachbarn dürfen sich bei uns melden. Für die Begleitung selbst braucht es dann aber das Einverständnis der betroffenen Person. Wir gehen behutsam vor und drängen niemanden.

Was passiert im Erstgespräch?

Wir hören zu. Sie erzählen, was gerade schwierig ist, und wir erklären, was wir anbieten können. Es gibt keinen Fragebogen, den Sie bestehen müssen. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie weitermachen wollen. Wenn nicht, ist auch das in Ordnung.

Muss ich mich sofort entscheiden?

Nein. Sie können sich nach dem Erstgespräch Zeit nehmen, und auch später die Begleitung jederzeit beenden. Mit der Anmeldung gehen Sie keine Verpflichtung ein.

Wer erfährt davon?

Niemand ohne Ihr Einverständnis. Unser Team hat Schweigepflicht. Mit Ärztinnen, Ämtern oder Angehörigen sprechen wir nur, wenn Sie das ausdrücklich wollen. Sie bestimmen, wer eingebunden wird.

Wie oft kommt jemand vorbei?

Das richtet sich nach Ihrem Bedarf und wird gemeinsam festgelegt. Ein Einsatz dauert mindestens eine Stunde, damit genug Zeit und Ruhe da ist. Manche Menschen begleiten wir mehrmals pro Woche, andere alle zwei Wochen.

Was, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?

Sagen Sie möglichst früh ab, mindestens 24 Stunden vorher während der Bürozeiten. Einsätze am Montagmorgen bitte bis Freitagmittag. Bei kurzfristigeren Absagen müssen wir den geplanten Einsatz verrechnen. Bei einem Spitaleintritt oder einem Todesfall selbstverständlich nicht.

Kontakt

So erreichen Sie uns

Montag bis Donnerstag08.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.30 Uhr
Freitag08.00 bis 12.00 und 13.30 bis 16.00 Uhr
StandorteOetwil an der Limmat und Wettingen

An nationalen Feiertagen ist das Büro geschlossen. Wenn Sie uns nicht erreichen, sprechen Sie ruhig auf den Anrufbeantworter. Sagen Sie uns dabei, worum es geht und in welcher Gemeinde Sie wohnen, dann können wir gezielt zurückrufen. Termine in unseren Büros nur nach Absprache.

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